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Schwanger oder Alleinerziehend: Was steht mir zu?

Schwangere und Helferin

Schwanger oder Alleinerziehend: Was steht mir zu?

Schwangerschaft – eine Phase voller Vorfreude – stellt für Schwangere, frischgebackene Mamas und insbesondere für Alleinerziehende besondere Herausforderungen dar. In dieser sensiblen Lebensphase sind die Fragen „Was steht mir zu?“ und „Welche finanzielle Unterstützung kann ich erhalten?“ besonders relevant. Gerade bei Risikoschwangerschaften, nach der Entbindung oder bei der Betreuung von Frühgeborenen ist die Unterstützung durch professionelle Haushaltshilfen unerlässlich. Diese leisten nicht nur wertvolle Hilfe im Alltag, sondern ermöglichen es auch, sich voll und ganz auf das Wohlergehen von Mutter und Kind zu konzentrieren.

Aber wie beantragt man diese und welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die verfügbaren finanziellen Hilfen in dieser Lebensphase. Er legt die entscheidenden Voraussetzungen für den Anspruch auf finanzielle Unterstützung und Haushaltshilfe dar, und informiert über die entsprechenden Antragswege. Erfahre, welche Ansprüche du in dieser wichtigen Zeit hast, insbesondere wenn du zu Hause Hilfe benötigst.

Infografik Alleinerziehende
© Statistisches Bundesamt

Der Großteil der Alleinerziehenden, mit einem Anteil von etwa 82 %, sind Frauen. Innerhalb dieser Gruppe stellen geschiedene Mütter mit 30,4 % und ledige Mütter mit 26,5 % die größten Anteile dar. Diese Zahlen verdeutlichen die Wichtigkeit von Unterstützungssystemen für diese Gruppe, insbesondere im Bereich der Haushaltshilfen und finanziellen Hilfen. In diesem Beitrag gehen wir auf Deine Rechte und Möglichkeiten ein, um Dir in dieser prägenden Lebensphase zur Seite zu stehen.

Finanzielle Unterstützung: Was steht Dir zu?

Für schwangere Frauen, Alleinerziehende und frischgebackene Mütter gibt es in Deutschland diverse finanzielle Hilfen, die Dir möglicherweise zustehen. Diese Hilfen sind darauf ausgerichtet, Dir in dieser wichtigen Lebensphase beizustehen und finanzielle Belastungen zu mindern. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Unterstützungsleistungen:

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld wird an berufstätige Schwangere während der Mutterschutzfrist gezahlt. Es soll helfen, finanzielle Einbußen in dieser Zeit auszugleichen.

Elterngeld

Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die zum Ausgleich von Einkommensverlusten nach der Geburt eines Kindes dient. Es soll den Lebensunterhalt während der Erziehungszeit sichern und basiert auf dem Einkommen vor der Geburt.

Kindergeld

Kindergeld ist eine Leistung, die allen Eltern nach der Geburt eines Kindes zusteht. Es wird einkommensunabhängig gewährt und soll zur Deckung der grundlegenden Bedürfnisse des Kindes beitragen.

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende, die keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können einen Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes beantragen, um ihr Einkommen zu unterstützen.

Alleinerziehende Mama
Alleinerziehende Mama
Wohngeld

Wohngeld ist eine Unterstützung für Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu decken. Es hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab.

Haushaltshilfe

Krankenkassen können für schwangere Frauen und Mütter nach der Geburt Haushaltshilfe übernehmen, wenn sie aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung ihren Haushalt nicht selbst führen können.

Diese Unterstützungsleistungen sollen Dir helfen, finanziell besser abgesichert zu sein und Dir somit mehr Raum geben, Dich auf die Betreuung und Erziehung Deines Kindes zu konzentrieren. Es ist wichtig, sich frühzeitig über diese Leistungen zu informieren und die entsprechenden Anträge zu stellen.

Mutterschaftsgeld

Voraussetzungen

Mutterschaftsgeld erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft endete. Es gilt auch für neue Arbeitsverhältnisse, die nach Beginn des Mutterschutzes starten. Anspruch besteht ab Beschäftigungsbeginn, auch bei Teilzeit.

Höhe der Leistung

Mutterschaftsgeld ist bis zu 13 Euro täglich von der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss für Nettoeinkommen. Selbstständige bekommen 70% ihres Einkommens. In Elternzeit gilt der Krankenkassenbetrag ohne Zuschuss. Arbeitslosengeld I-Empfängerinnen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes. Bei Bürgergeld gibt es keinen Anspruch, sondern schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf. Geringfügig Beschäftigte in Familienversicherung können einmalig bis zu 210 Euro bekommen.

Zeitraum

Das Mutterschaftsgeld wird während der gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfrist geleistet, die sechs Wochen vor der Geburt beginnt und acht Wochen danach endet. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten oder wenn das Baby bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt oder eine Behinderung hat, verlängert sich der Zeitraum nach der Geburt auf bis zu zwölf Wochen. Bei einer früheren Geburt verlängert sich die Zahlung entsprechend, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Beantragung

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld muss bei der Krankenkasse der Frau gestellt werden. Dafür ist in der Regel eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die den voraussichtlichen Entbindungstermin bestätigt. Nach Ablauf der Mutterschutzfrist können Mütter Elterngeld beantragen. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. 

Selbstständige und privat versicherte Frauen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, können aber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt erhalten.

Elterngeld

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

Basiselterngeld

Keine oder begrenzte Arbeit bis 30 Stunden/Woche möglich.

ElterngeldPlus

Für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten.

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Infografik Alleinerziehende
© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen & Jugend

Voraussetzungen

Elterngeld erhältst Du, wenn Du Dein Kind selbst betreust und erziehst, mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland lebst und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest. Auch wenn Du in Deutschland lebst und andere Leistungen beziehst, kannst Du Elterngeld erhalten.

Höhe der Leistung

Basiselterngeld: 65% des vorherigen Netto-Einkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro monatlich. Dauer: bis zu 12 Monate, bei Partnermonaten bis zu 14 Monate.

ElterngeldPlus: Die Hälfte des Basiselterngeldes, also zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich. Kann doppelt so lange wie Basiselterngeld bezogen werden.

Partnerschaftsbonus: Zusätzliche Monate ElterngeldPlus bei Teilzeitarbeit beider Elternteile.

Beantragung

Der Elterngeldantrag ist nach der Geburt des Kindes, idealerweise innerhalb der ersten drei Lebensmonate, zu stellen, da Elterngeld maximal für drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Anträge können bei der zuständigen Elterngeldstelle des Wohnorts eingereicht werden. In einigen Bundesländern ist auch eine Online-Antragstellung möglich. Das Formular des jeweiligen Bundeslandes, erhältlich bei der Elterngeldstelle, Gemeindeverwaltungen, den meisten Krankenkassen und Krankenhäusern mit Geburtenstation, ist zu verwenden. Jeder Elternteil kann pro Kind nur einmal Elterngeld beantragen, auch bei Mehrlingen. Bei gemeinsamem Anspruch beider Elternteile muss der Antrag von beiden unterschrieben werden.

Kindergeld

Voraussetzungen

Kindergeld wird grundsätzlich an alle gezahlt, die mit ihrem Kind in Deutschland wohnen. Auch ausländische Staatsangehörige können Kindergeld erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Höhe der Leistung

Das Kindergeld beträgt 250 Euro pro Monat für jedes Kind. Es wird auch nach dem 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt, solange dieses sich in Schule, Ausbildung oder Studium befindet, allerdings längstens bis zum 25. Geburtstag.

Beantragung

Der Kindergeldantrag sollte bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden, am besten gleich nach der Geburt des Kindes. Der Antrag kann online ausgefüllt und übermittelt werden. Bei Volljährigkeit des Kindes sollte ein neuer Antrag vor dessen Geburtstag gestellt werden, um eine nahtlose Weiterzahlung des Kindergeldes zu gewährleisten.

Unterhaltsvorschuss

Zielgruppe

Für alleinerziehende Elternteile, deren Kinder keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Dauer

Bis zum 18. Geburtstag des Kindes, ohne zeitliche Begrenzung.

Höhe

0-5 Jahre: bis zu 230 Euro/Monat

6-11 Jahre: bis zu 301 Euro/Monat

12-17 Jahre: bis zu 395 Euro/Monat

Beantragung

Die Beantragung kann beim Jugendamt oder der Unterhaltsvorschussstelle erfolgen, entweder schriftlich oder elektronisch. Formulare gibt es bei den Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltungen, und die elektronische Antragstellung wird immer häufiger angeboten.

Wohngeld

Zielgruppe

Für Geringverdiener, Rentner und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen mit niedrigem Einkommen, Studierende ohne BAföG-Anspruch sowie Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld.

Dauer

In der Regel für zwölf Monate bewilligt.

Höhe

Abhängig von Haushaltsgröße, Einkommen und Mietstufe der Gemeinde. Einkommensgrenzen in NRW: z.B. 1.516 Euro monatlich für Alleinstehende, 3.434 Euro für einen 4-Personen-Haushalt.

Beantragung

Antragstellung bei der Wohngeldbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Anträge sollten zwei Monate vor Ende des laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden. Erforderliche Nachweise müssen beigefügt werden.

Haushaltshilfe

Voraussetzungen

Wenn Du es alleine nicht schaffst

Du bist aufgrund der Schwangerschaft oder der Betreuung eines Frühchens nicht in der Lage, Deinen Haushalt selbst zu führen.

Wenn niemand anderes die Aufgaben übernehmen kann

Es gibt keine andere Person im Haushalt, die diese Aufgaben übernehmen kann.

Einkaufshilfe
Haushaltshilfe für Schwangere

Kostenübernahme

Die Kostenübernahme für Haushaltshilfen durch Krankenkassen wird durch verschiedene Faktoren bestimmt:

Kostenübernahmegrenze: Die meisten Krankenkassen übernehmen in der Regel alle Kosten für eine Haushaltshilfe, es gibt jedoch Ausnahmen. Die Ersatzkassen, wie beispielsweise die Barmer, legen feste Höchstsätze für die Kostenübernahme pro Stunde einer Haushaltshilfe fest. Diese Grenzen variieren je nach Krankenkasse.

Eigenanteil: Versicherte müssen in einigen Fällen einen täglichen Eigenanteil zahlen, dessen Höhe von der Krankenkasse festgelegt wird.

Zeitliche Begrenzung: Die Kostenübernahme für Haushaltshilfen ist oft zeitlich begrenzt und hängt von der medizinischen Notwendigkeit ab, die der Arzt in der Verordnung feststellt.

Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen: Für Versicherte mit geringem Einkommen oder Empfänger von Sozialleistungen können Sonderregelungen gelten, die eine geringere oder keine Zuzahlung erfordern.

Um spezifische Informationen über die Kostenübernahme in Ihrem Fall zu erhalten, ist es ratsam, direkt Kontakt mit deiner Krankenkasse aufzunehmen und alle Einzelheiten zu besprechen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen für den Antragsprozess bereitzuhalten.

Beantragung

1. Einholen einer ärztlichen Verordnung

Zuerst ist es notwendig, eine ärztliche Verordnung vom behandelnden Arzt zu erhalten, die die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt. Diese Verordnung sollte detailliert begründen, warum die Haushaltshilfe aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

2. Antragstellung bei der Krankenversicherung

Mit der ärztlichen Verordnung kann dann bei der zuständigen Krankenversicherung ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe gestellt werden. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen enthalten, einschließlich der Dauer, für die die Haushaltshilfe benötigt wird.

3. Prüfung des Antrags durch die Krankenversicherung

Die Krankenversicherung prüft den Antrag auf Basis der ärztlichen Verordnung und weiterer notwendiger Unterlagen. Sie entscheidet über die Genehmigung und den Umfang der Kostenübernahme. Dabei können Faktoren wie die Art der Versicherung und individuelle Versicherungsbedingungen eine Rolle spielen.

4. Inanspruchnahme der Haushaltshilfe nach Genehmigung

Nach der Genehmigung des Antrags durch die Krankenversicherung kann die Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden. Die Details wie Umfang, Dauer und spezifische Aufgaben der Haushaltshilfe werden individuell zwischen der Familie und dem Dienstleister abgestimmt.

Wie lokale Dienstleister wie die Veedelshelfer unterstützen können

Lokale Helfer wie die Veedelshelfer sind unverzichtbar, wenn es darum geht, Familien während der Schwangerschaft und in der aufregenden Zeit nach der Geburt zu unterstützen. Mit ihren maßgeschneiderten Dienstleistungen gehen sie gezielt auf die einzigartigen Bedürfnisse und Herausforderungen ein, die diese besonderen Lebensphasen mit sich bringen.

Angepasste Dienstleistungen

Veedelshelfer unterstützen Schwangere und junge Familien mit angepassten Diensten wie Haushaltshilfe, Einkaufsservice und Kinderbetreuung, besonders bei Alleinerziehenden und in speziellen Fällen wie Risikoschwangerschaften oder bei Frühgeborenen.

Flexibilität und Empathie

Sie erkennen die variierenden Bedürfnisse während und nach der Schwangerschaft und bieten flexible Unterstützung an – von angepasster Haushaltshilfe bis hin zu zusätzlicher Hilfe bei unerwarteten Herausforderungen, stets mit Einfühlungsvermögen und Anpassungsfähigkeit.

Illustration Veedelshelfer
Die Veedelshelfer

Falls Du oder Deine Familienangehörigen Unterstützung benötigen, sei es im Haushalt, bei Besorgungen oder in anderen Bereichen, kannst Du ganz unverbindlich eine Anfrage bei den Veedelshelfern stellen. Sie stehen bereit, um Deinen Alltag in dieser besonderen Lebensphase zu erleichtern und Dir die Unterstützung zu bieten, die Du brauchst.

Zögere nicht, Kontakt aufzunehmen und Dich über die vielfältigen Möglichkeiten zu informieren, die die Veedelshelfer bieten.

Brauchst du oder deine Familienangehörige Hilfe?

Bei den Veedelshelfern lässt sich unverbindlich eine Anfrage stellen.

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