Häu­fig gestell­te Fragen

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Was zahlt mei­ne Pfle­ge­kas­se neben den 125€ Ent­las­tungs­leis­tun­gen?

Neben den Ent­las­tungs­leis­tun­gen, die allen Per­so­nen ab Pfle­ge­grad 1 mit monat­lich 125€ zur Ver­fü­gung ste­hen, sind die Veedels­hel­fer auch ent­spre­chend aner­kannt um über die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge abzu­rech­nen. Die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge beträgt 1.612€ pro Kalen­der­jahr. Zusätz­lich kön­nen pro Kalen­der­jahr 806€ von der Kurz­zeit­pfle­ge auf die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge über­tra­gen wer­den. Damit ste­hen allen Per­so­nen ab Pfle­ge­grad 2 somit pro Kalen­der­jahr 2.418€ zur Finan­zie­rung einer Haus­halts­hil­fe zur Verfügung.

Seit 2022 hat sich außer­dem die Umwand­lung des Pfle­ge­sach­leis­tungs­be­trags zum Ent­las­tungs­be­trag ver­ein­facht. Für alle Per­so­nen ab Pfle­ge­grad 2 oder höher, ist es mög­lich 40% der Pfle­ge­sach­leis­tun­gen umzu­wan­deln in Ent­las­tungs­leis­tun­gen und zwar ohne einen Antrag bei der Pfle­ge­kas­se zu stellen.
So ist noch­ein­mal zusätz­li­che Unter­stüt­zung im All­tag gewährleistet.
Da die Höhe der monat­lich ver­füg­ba­ren Pfle­ge­sach­leis­tun­gen pro Pfle­ge­grad unter­schied­lich ist, bespre­chen wir die indi­vi­du­el­len Details dazu ger­ne mit Ihnen im Gespräch.

Was ver­steht man unter All­tags­hil­fe?

Als Alltagshelfer:in bezeich­net man eine Per­son, die zu dir nach Hau­se kommt, um dich in dei­nem All­tag zu unter­stüt­zen. Dazu zählt bei­spiels­wei­se Hil­fe bei der Haus­wirt­schaft oder beim Ein­kau­fen. Wir beglei­ten dich zu Ter­mi­nen, täti­gen Erle­di­gun­gen für dir oder ver­brin­gen Zeit mit dir.

Zer­ti­fi­zie­rung unse­rer Alltagshelfer

Alle unse­re Hel­fer haben dafür eine ent­spre­chen­de Zer­ti­fi­zie­rung. Wir übernehmen jedoch kei­ne pfle­ge­ri­schen sowie hygie­ni­schen Auf­ga­ben oder hel­fen bei der Medikamenteneinnahme.

Der Begriff All­tags­hel­fer und sei­ne Synonyme

Mitt­ler­wei­le gibt es vie­le Begrif­fe, die syn­onym für den Job des:der Alltagshelfer:in ver­wen­det wer­den. Die­se sind zum Bei­spiel All­tags­hil­fe, Betreu­ungs­as­sis­tenz, Betreu­ungs­kraft, Zugeh­frau, Alltagsbegleiter:in und vie­le mehr. Sie alle beschrei­ben aber den oben genann­ten Beruf.

Wie erhal­te ich Hil­fe?

Kon­tak­tie­ren Sie uns ger­ne und ver­ein­ba­ren ein unver­bind­li­ches Erst­ge­spräch mit uns. In einem per­sön­li­chen Gespräch klä­ren wir Ihren indi­vi­du­el­len Anspruch und Ihren Unterstützungsbedarf.

Wie schnell kann ich mit Hil­fe rech­nen?

Wir ver­ein­ba­ren direkt nach dei­ner Kon­takt­auf­nah­me mit den Veedels­hel­fern per­sön­li­ches Erst­ge­spräch mit dir. In die­sem klä­ren wir For­ma­li­tä­ten und Fra­gen. Anschlie­ßend stel­len wir dir zeit­nah eine:n fes­te:n Hel­fer:in zur Sei­te, mit dem:der du regel­mä­ßi­ge Ter­mi­ne festlegst. 

Wer über­nimmt die Kos­ten für einen All­tags­hel­fer?

Je nach Pfle­ge­grad ste­hen dir ver­schie­de­ne Leis­tun­gen zu. Dei­ne Pfle­ge­kas­se, die an dei­ne Kran­ken­kas­se gekop­pelt ist, kommt im Rah­men der dir zuste­hen­den Ansprü­che für die gesam­ten Kos­ten auf. Die Veedels­hel­fer rech­nen direkt mit der Pfle­ge­kas­se ab. Dei­ne Pfle­ge­leis­tun­gen kannst du der nach­fol­gen­den Tabel­le entnehmen:

Wie hoch sind eure Prei­se?

Mit den Kran­ken­kas­sen rech­nen wir einen Stun­den­satz von 32,50€ pro Stun­de ab. Den gesam­ten Abrech­nungs­pro­zess über­neh­men dabei wir.
Ab 01.12.22 wird der Preis auf 36€ pro Stun­de erhöht.

Wie vie­le Stun­den könnt ihr für 125 € im Monat leis­ten?

Bei einem Ent­las­tungs­be­trag von 125€ kön­nen wir Ihnen im Monat 3,5 Stun­den Unter­stüt­zung gewährleisten.

Ab 1.12.2022 erfolgt eine Ände­rung auf 3 Stun­den pro Monat.

Was pas­siert, wenn ich mei­nen Anspruch in der Ver­gan­gen­heit nicht genutzt habe?

Betreu­ungs­diens­te rech­nen dei­ne Stun­den über den Ent­las­tungs­be­trag ab, der ab Pfle­ge­grad 1 zur Ver­fü­gung steht. Wenn du die­sen bis­lang nicht in Anspruch genom­men hast, sum­miert er sich auf bis zu 1.500€ pro Jahr auf. Bei den meis­ten Pfle­ge­kas­sen steht dir die­ser Betrag bis zur Mit­te des Fol­ge­jah­res zur Ver­fü­gung und ver­fällt anschließend.

Bis wann muss ich mein Gut­ha­ben auf­brau­chen?

Gesam­mel­tes Gut­ha­ben steht dir im Nor­mal­fall bis ein­schließ­lich 30.06. des Fol­ge­jah­res zur Ver­fü­gung. Dei­nen indi­vi­du­el­len Anspruch prü­fen wir sehr ger­ne für dich!

Wel­che Qua­li­fi­ka­tio­nen besit­zen die Veedels­hel­fer?

Unse­re Veedels­hel­fer sind nach §45b und 45c SGB XI zer­ti­fi­zier­te Hel­fer für Betreu­ungs und Ent­las­tungs­leis­tun­gen [und besit­zen wei­te­re pfle­ge­re­le­van­te Qua­li­fi­ka­tio­nen]. Außer­dem zeich­nen sie sich durch ein beson­ders empa­thi­sches und zuver­läs­si­ges Wesen aus.

Ich benö­ti­ge zusätz­lich Pfle­ge. Kommt mei­ne Sozi­al­ver­si­che­rung für bei­des auf?

Ja, die Inan­spruch­nah­me von Hil­fe eines Veedels­hel­fers hat kei­nen Ein­fluss auf das dir zuste­hen­de Pfle­ge­geld. Wir koope­rie­ren mit Pfle­ge­diens­ten, von denen wir dir ger­ne eine hel­fen­de Hand vermitteln.

Ich bekom­me bereits Hil­fe von einem Pfle­ge­dienst. Kann ich die All­tags­hil­fe zusätz­lich in Anspruch neh­men?

Ja, sehr ger­ne kannst du unse­re Leis­tun­gen trotz­dem in Anspruch neh­men. Mel­de dich ger­ne bei uns und wir klä­ren  alle wich­ti­gen Daten in unse­rem unver­bind­li­chen Erst­ge­spräch. Dazu zäh­len dein ver­füg­ba­res Gut­ha­ben und alle Mög­lich­kei­ten, die du im Rah­men der dir zuste­hen­den Leis­tun­gen hast.

Ich suche einen Pfle­ge­dienst, bin ich bei den Veedels­hel­fern rich­tig?

Nein, wir dür­fen lei­der kei­ne Pfle­ge­dienst­leis­tung anbie­ten. Dafür gibt es aber kom­pe­ten­te Kol­le­gen. Wir unter­stüt­zen dich aus­schließ­lich bei allen anfal­len­den Auf­ga­ben und Unter­neh­mun­gen im All­tag. Den­noch bie­ten wir dir ger­ne zusätz­lich zu dei­nem gewähl­ten Pfle­ge­dienst unse­re Hil­fe an und ent­las­ten damit dich, den Pfle­ge­dienst und dei­ne Angehörigen.

Bie­tet ihr auch Pfle­ge­be­ra­tung an?

Nein, aktu­ell bie­ten wir kei­ne Pfle­ge­be­ra­tung an. In Zukunft pla­nen wir aber auch die­se Dienst­leis­tung aufzunehmen.
Wenn du jedoch Hil­fe dabei brauchst, dich durch den Büro­­­kra­­tie-Dschun­­gel zu kämp­fen, um All­tags­hil­fe erhal­ten zu kön­nen, ste­hen wir dir ger­ne mit Rat und Tat zur Sei­te. Unser Tages­ge­schäft dreht sich rund um die The­men Pfle­ge­leis­tun­gen, Pfle­ge­grad, Abtre­tungs­er­klä­run­gen, etc, also komm bei Fra­gen ger­ne auf uns zu.

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