Viele Angehörige wissen gar nicht, dass sie sich jedes Jahr mit der Steuererklärung einen Teil ihrer Pflegekosten ganz einfach zurückholen können. Egal, ob du einen Angehörigen zuhause unterstützt, Alltagshilfe nutzt oder bestimmte Leistungen privat bezahlt hast – ein großer Teil davon ist steuerlich absetzbar. Genau hier verschenken viele Familien bares Geld, nur weil sie nicht wissen, wie die Regeln funktionieren.
Bei den Veedelshelfern erleben wir täglich, wie viel finanzielle Entlastung möglich ist, wenn man die wichtigsten Punkte kennt: von haushaltsnahen Dienstleistungen über außergewöhnliche Belastungen bis hin zum Pflegepauschbetrag. Die meisten Pflege- und Betreuungskosten lassen sich nämlich in der Steuererklärung geltend machen – oft ohne großen Aufwand und ohne komplizierte Nachweise.
In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, welche Pflegekosten du absetzen kannst, wie viel Geld du zurückbekommst und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest. So nutzt du alle steuerlichen Vorteile, die dir wirklich zustehen – und das mit einem guten Gefühl, weil du weißt: Die Pflege, die du leistest, wird auch finanziell anerkannt.
Welche Pflegekosten kannst du von der Steuer absetzen? 
Viele Menschen wissen nicht genau, welche Ausgaben im Zusammenhang mit Pflege überhaupt in der Steuererklärung berücksichtigt werden können. Grundsätzlich kannst du alle Pflegekosten, die durch gesundheitliche Einschränkungen, einen Pflegegrad, Demenz oder eine Behinderung entstehen, steuerlich geltend machen. Die Einordnung ist wichtig, denn nicht jede Ausgabe zählt automatisch.
Was gehört zu den absetzbaren Pflegekosten?
Alles, was im engeren Sinn als Pflegekosten gilt – also Ausgaben, die nötig werden, weil eine Person sich nicht mehr selbst versorgen kann. Dazu zählen zum Beispiel pflegerische Unterstützung, Betreuung im Alltag, Hilfen bei der Grundpflege oder medizinisch notwendige Maßnahmen.
Davon abzugrenzen sind Betreuungskosten, die eher Alltagsunterstützung betreffen, sowie haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen viele Leistungen der Veedelshelfer zählen. Sie können ebenfalls geltend gemacht werden, aber in einer anderen Kategorie der Pflegekosten Steuererklärung.
Kosten, die Angehörige absetzen können:
- Pflege zuhause (z. B. Unterstützung durch Alltagshilfen)
- Betreuung bei Demenz
- Kosten für Pflegedienste
- Ausgaben aufgrund einer anerkannten Behinderung oder eines Pflegegrades
Was zählt nicht zu Pflegekosten?
→ typische Haushaltskosten wie Essen, Kleidung, Freizeit, Miete, Telefon, Fahrten zu Freunden oder allgemeine Lebenshaltungskosten.
→ rein organisatorische Ausgaben ohne pflegerischen Bezug.
Kurz gesagt: Was zählt zu Pflegekosten? Alles, was direkt mit der Pflege und Betreuung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zusammenhängt – und genau diese Ausgaben solltest du beim Finanzamt nicht verschenken.
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung – das musst du wissen
Ein großer Teil deiner Pflegekosten kann in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (Pflege) anerkannt werden. Das bedeutet: Wenn du aufgrund von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Demenz oder Behinderung höhere Ausgaben hast als der Durchschnittshaushalt, kannst du diese beim Finanzamt geltend machen. Die Grundlage dafür steht im Einkommensteuergesetz.
Typische Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind:
- ambulante Pflege durch professionelle Dienste
- Betreuung im häuslichen Umfeld (z. B. bei Demenz)
- pflegebedingte Hilfsmittel wie Inkontinenzartikel oder medizinische Ausrüstung
- ärztlich verordnete Pflege- oder Behandlungsmaßnahmen
Damit diese Kosten berücksichtigt werden, prüft das Finanzamt die sogenannte zumutbare Belastung bei Pflegekosten. Das ist der Teil der Ausgaben, den du laut Gesetz aus eigener Kraft tragen kannst – abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. Nur die Beträge über dieser zumutbaren Belastung wirken sich steuermindernd aus.
Wann lohnt sich diese Variante?
- wenn die Pflegekosten sehr hoch sind, z. B. durch Demenzbetreuung oder umfangreiche ambulante Pflege
- wenn Hilfsmittel privat gekauft wurden
- wenn kein Pflegepauschbetrag genutzt wird oder dieser nicht ausreicht
- wenn durch die Pflege erhebliche, regelmäßige Mehrkosten entstehen
Gerade Angehörige, die viele Leistungen privat übernehmen, profitieren hier besonders. Es lohnt sich also, Belege zu sammeln und alle pflegebedingten Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren.
Pflegepauschbetrag – Geld zurück ohne Einzelnachweise
Der Pflegepauschbetrag ist eine einfache Möglichkeit, Pflege steuerlich geltend zu machen – ohne Belege, Rechnungen oder Einzelnachweise. Er richtet sich an pflegende Angehörige, die regelmäßig unterstützen, und wird pauschal in der Steuererklärung berücksichtigt.
Der Pflegepauschbetrag kann genutzt werden, wenn:
-
die gepflegte Person einen Pflegegrad 2 bis 5 hat
-
oder als hilflos gilt
-
die Pflege unentgeltlich erfolgt
Die Höhe des Pflegepauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad und liegt aktuell zwischen 600 € und 1.800 € pro Jahr. Der Betrag wird einmal jährlich angesetzt und mindert direkt das zu versteuernde Einkommen.
Vorteile gegenüber Einzelnachweisen:
-
keine Belegsammlung notwendig
-
keine komplizierten Berechnungen
-
feste, planbare steuerliche Entlastung
Der Pflegepauschbetrag kann mit anderen steuerlichen Entlastungen kombiniert werden, nicht jedoch mit Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung für dieselbe gepflegte Person.
Zusätzlich können Leistungen wie Alltagshilfe oder Betreuung – etwa im Haushalt oder bei alltäglichen Erledigungen – als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Gerade hier entsteht für viele Angehörige eine sinnvolle Ergänzung zur steuerlichen Entlastung.
Kurz gesagt:
Der Pflegepauschbetrag ist der unkomplizierteste Weg, Pflege steuerlich zu berücksichtigen – besonders dann, wenn regelmäßig geholfen wird, aber keine hohen Einzelkosten anfallen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: So setzt du Alltagshilfe & Betreuung ab
Viele Leistungen der Veedelshelfer kannst du direkt als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Dazu gehören unterstützende Tätigkeiten im Haushalt, bei der Betreuung oder bei alltäglichen Abläufen – also genau die Bereiche, in denen Angehörige oft entlastet werden müssen.
Welche Kosten für eine Haushaltshilfe kann ich steuerlich absetzen?
- Haushaltshilfe (Reinigung, Wäsche, Aufräumen)
- Unterstützung beim Einkauf oder bei Besorgungen
- Begleitung zu Terminen
- Betreuung im Alltag, z. B. bei Demenz oder sozialer Aktivierung
All diese Leistungen kannst du steuerlich absetzen, da sie klar dem Haushalt und der Alltagsbewältigung zugeordnet werden.
Unterschied zu außergewöhnlichen Belastungen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen → 20 % Steuererstattung möglich
- Außergewöhnliche Belastungen → werden individuell berechnet, abhängig von der zumutbaren Belastung
Wie wirken sich haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung aus?
Du kannst 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr, steuerlich ansetzen. Das ist besonders attraktiv für regelmäßige Leistungen wie unsere Alltagshilfe oder Betreuung.
Das Finanzamt akzeptiert nur Leistungen, die:
- ordentlich in Rechnung gestellt werden
- per Überweisung bezahlt wurden (kein Bargeld!)
Genau deshalb erhältst du bei den Veedelshelfern immer eine transparente, steuerlich verwertbare Monatsrechnung.
Kosten für Pflegehilfsmittel und Hilfen im Alltag
Viele Angehörige kaufen regelmäßig Produkte, die im Pflegealltag benötigt werden. Genau diese Ausgaben kannst du als Pflegekosten absetzen, sofern sie nicht bereits über die Pflegekasse erstattet wurden.
Was zählt zu den Pflegehilfsmitteln?
- Handschuhe
- Desinfektionsmittel
- Bettschutzauflagen
- Inkontinenzartikel
- Hygiene- und Pflegeprodukte
- kleinere medizinische Hilfsmittel
Diese Pflegehilfsmittel können steuerlich relevant sein, wenn sie privat bezahlt wurden.
Wie viel erkennt das Finanzamt an?
Privat gekaufte Hilfsmittel können entweder als haushaltsnahe Dienstleistungen/ Hilfen oder als medizinische Aufwendungen angesetzt werden. Entscheidend ist, dass sie nachweislich wegen Krankheit, Pflegegrad oder Behinderung nötig waren.
Pflegegrad oder GdB spielt eine Rolle:
Bei anerkanntem Pflegegrad oder Behinderung werden Pflegekosten besonders häufig anerkannt, da der Bedarf als glaubhaft gilt.
Pflegehilfsmittel über Pflegegrad vs. privat gekauft:
- Pflegekasse zahlt 42 € pro Monat → nicht steuerlich ansetzbar, da keine eigenen Kosten
- privat zugekauft → steuerlich absetzbar
Pflegeheimkosten & ambulante Pflege – was gilt steuerlich?
Auch größere Pflegekosten lassen sich häufig steuerlich geltend machen – sowohl im Heim als auch in der häuslichen Versorgung.
Wann sind Pflegeheimkosten absetzbar?
Pflegeheimkosten gelten als Pflegeheimkosten Steuer und sind absetzbar, wenn die Unterbringung aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, z. B. bei Demenz, hohem Pflegegrad oder schweren Erkrankungen.
→ Wichtig: Reine Altersgründe zählen nicht.
Heimunterbringung: Krankheit vs. Alter
- Wegen Krankheit/Pflegebedürftigkeit: voll als außergewöhnliche Belastung ansetzbar
- Nur wegen Alter: teilweise absetzbar, oft geringer steuerlicher Vorteil
Ambulante Pflege steuerlich geltend machen:
Auch Leistungen eines ambulanten Dienstes können angesetzt werden, egal ob Grundpflege, Behandlungspflege oder Betreuung. Bei häuslicher Pflege gilt: Alle pflegebedingten Kosten, die du selbst trägst, können steuerlich berücksichtigt werden.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es bei GdB / Schwerbehinderung?
Ein anerkannter Grad der Behinderung bringt nicht nur rechtliche Vorteile, sondern auch steuerliche Entlastungen. Je höher der GdB, desto größer die möglichen Vorteile einer Schwerbehinderung in der Steuererklärung.
Steuerfreibeträge nach GdB:
Für Menschen mit Behinderung gibt es je nach Grad festgelegte Beträge, die ohne Nachweise geltend gemacht werden können. Diese GdB Steuerfreibeträge steigen stufenweise – ab GdB 20, 30, 40 … bis hin zu höheren Pauschalen ab GdB 50 oder mit Merkzeichen.
Zusätzlich absetzbar:
- Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien
- Medikamente und medizinische Hilfsmittel
- Arbeitsmittel oder technische Hilfen
- Kosten für begleitende Unterstützung
All diese Punkte fallen in die Kategorie Behinderung Steuer und können individuell sehr wertvoll sein – vor allem, wenn zusätzlich Pflegekosten anfallen.
Kombination mit Pflegegrad möglich:
Ein Pflegegrad schließt steuerliche Vorteile durch den GdB nicht aus. Viele Familien können beide Systeme gleichzeitig nutzen und so maximal entlastet werden.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
Bei Pflege- und Betreuungskosten passieren schnell Fehler, die unnötig Geld kosten. Diese typischen Stolperfallen lassen sich aber leicht umgehen.
Häufige Fehler sind:
- Barzahlungen: werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht anerkannt.
- Fehlende Nachweise: besonders kritisch bei Hilfsmitteln oder medizinischen Kosten.
- Pauschbetrag nicht beantragt: viele Angehörige verschenken mehrere hundert Euro im Jahr.
- Doppelte Anrechnung: dieselbe Leistung darf nicht sowohl als haushaltsnahe Dienstleistung als auch als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden.
- Falsch zugeordnete Kategorien: Pflegeleistungen müssen korrekt einsortiert werden („außergewöhnliche Belastung“ vs. „haushaltsnahe Dienstleistung“).
Gerade bei Hilfen im Alltag denken viele, sie könnten Pflegekosten ohne Nachweis absetzen – das stimmt nur beim Pflegepauschbetrag. Die meisten Fehler in der Steuererklärung Pflege entstehen durch falsche Einordnungen.
Wie setze ich Pflegekosten richtig von der Steuer ab?
Damit du deine Pflegekosten steuerlich absetzbar machst, lohnt sich ein strukturiertes Vorgehen.
Unterlagen sammeln
- Rechnungen, Überweisungsbelege, Pflegegradbescheid, ärztliche Nachweise – alles, was deine Situation erklärt.
Kategorien richtig einordnen
- außergewöhnliche Belastung → hohe Pflegekosten, medizinische Notwendigkeit
- haushaltsnahe Dienstleistung → Alltagshilfe, Betreuung, Haushalt
- Pflegepauschbetrag → unentgeltliche Pflege eines Angehörigen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen → eigener Abschnitt
- Außergewöhnliche Belastungen → Zeile für Krankheits- und Pflegekosten
- Pauschbetrag → Angaben zur Behinderung / Pflegegrad
- Pflegegrad-Leistungen → können Einfluss auf die Berechnung haben
Wichtige Fristen beachten
Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden (oder später, wenn ein Steuerberater unterstützt).
Für pflegende Angehörige lohnt sich ein genauer Blick auf steuerliche Entlastungen, da sich Pflegeleistungen, Pauschbeträge und haushaltsnahe Dienstleistungen sinnvoll miteinander kombinieren lassen.
Wie können dich die Veedelshelfer unterstützen?
Viele Angehörige sind unsicher, welche Leistungen steuerlich absetzbar sind oder wie sie Pflegekosten dokumentieren sollen. Genau hier unterstützen wir als Veedelshelfer:
- Unsere Alltagshilfe zählt als steuerlich absetzbare haushaltsnahe Dienstleistung.
- Du erhältst klare, prüffähige Rechnungen für das Finanzamt – keine Barzahlungen, keine Unklarheiten.
- Wir entlasten dich im Alltag, damit du Zeit für die wirklich wichtigen Dinge hast.
- Wir geben Hinweise zu Pflegegrad, Entlastungsbetrag und Kostenerstattungen, damit du keine Unterstützung verpasst.
Damit profitierst du nicht nur von praktischer Hilfe im Alltag, sondern auch von finanziellen Vorteilen.
Pflegekosten zurückholen ist einfacher, als viele denken
Viele Menschen verschenken jedes Jahr Geld, weil sie Pflege- und Betreuungskosten nicht oder falsch in der Steuererklärung angeben. Dabei lassen sich große Teile der Ausgaben steuerlich geltend machen, vor allem für pflegende Angehörige.
Die beste Strategie ist eine Kombination aus Pflegepauschbetrag, haushaltsnahen Dienstleistungen und – falls relevant – außergewöhnlichen Belastungen. Wer diese Möglichkeiten kennt, kann mehrere hundert bis mehrere tausend Euro im Jahr zurückbekommen.
Wenn du Unterstützung im Alltag brauchst oder Fragen zu Leistungen rund um Pflegegrad und Betreuung hast, helfen wir Veedelshelfer dir gerne weiter – damit du entlastet wirst und keine finanziellen Vorteile verpasst.







