Schwan­ger und allein­er­zie­hend — Was steht mir zu?

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Du bist schwan­ger und kürz­lich getrennt, geschie­den, ver­wit­wet oder warst von Anfang an nicht liiert. Wie sollst du nun als „Ein-Eltern-Fami­­lie“ dein Kind, den Job und die Frei­zeit unter einen Hut krie­gen? Hast du Angst, zu wenig Geld zu haben? Dich nicht aus­rei­chend um dein Kind küm­mern zu kön­nen? Dir fehlt die Unter­stüt­zung, die du dir wünschst?

Dann haben wir hier für dich die Ant­wor­ten auf dei­ne Fragen. 


Mut­ter­schutz

Als Arbeit­neh­me­rin steht dir in den letz­ten Zügen dei­ner Schwan­ger­schaft ein gesetz­lich ange­ord­ne­ter Mut­ter­schutz zu. Die­ser beginnt ab der 6. Woche vor dem Geburts­ter­min und geht bis 8 Wochen nach der Geburt. Als wer­den­de Mut­ter darfst du in den letz­ten sechs Wochen vor der Geburt nur noch mit Ein­wil­li­gung beschäf­tigt wer­den. Bei Früh- und Mehr­lings­ge­bur­ten sind es sogar zwölf Wochen. Wäh­rend des Mut­ter­schut­zes erhältst du eine Lohn­fort­zah­lung dei­nes Arbeit­ge­bers, wobei dein Ein­kom­men nicht sinkt. Außer­dem kann und darf dir in die­ser Zeit nicht gekün­digt werden. 

Seit dem 1. Janu­ar 2018 wer­den auch Schü­le­rin­nen und Stu­den­tin­nen im Mut­ter­schutz­recht berücksichtigt.


Finan­zi­el­le Hilfen

Ein Kind allei­ne groß­zie­hen zu müs­sen, ist nicht nur anstren­gend, son­dern kann auch finan­zi­el­le Pro­ble­me mit sich brin­gen. Befin­dest du dich in einer ähn­li­chen Situa­ti­on, soll­test du dir bei offi­zi­el­len Bera­tungs­stel­len sowie Freun­den und Fami­lie Rat und Hil­fe suchen. Kon­tak­tie­re eine Schwan­ger­schafts­be­ra­tungs­stel­le in dei­ner Nähe, die dich über Ein­kom­mens­gren­zen zum Erhalt der ver­schie­de­nen Hil­fen beraten. 

Mit einer ärzt­li­chen Beschei­ni­gung über den Geburts­ter­min kannst du bei dei­ner Kran­ken­kas­se Mut­ter­schafts­geld bean­tra­gen. Die Kran­ken­kas­se zahlt dir dann 13€ pro Kalen­der­tag. Bei kei­nem oder gerin­gem Ein­kom­men besteht die Mög­lich­keit, beim Staat Arbeits­lo­sen­geld II (Hartz IV) oder Sozi­al­hil­fe zu bean­tra­gen. Das Sozi­al­amt oder Job­cen­ter zahlt wer­den­den Müt­tern nach der zwölf­ten Schwan­ger­schafts­wo­che einen Allein­er­zie­hen­den­zu­schlag von ca. 160€ zusätz­lich zum Regel­satz von 449€ (Stand 2022). Die­ser darf dabei nicht mehr als 60% des Regel­sat­zes über­schrei­ten. Somit liegt der Höchst­be­trag bei 269,40€. Außer­dem über­neh­men Sozi­al­amt und Job­cen­ter die Erst­aus­stat­tung für dei­ne Schwan­ger­schaft und dein Baby. Wich­tig ist, dass du die not­wen­di­ge Klei­dung erst nach der Antrag­stel­lung kaufst und die Quit­tun­gen aufbewahrst. 

Zusätz­lich erhältst du den vol­len Betrag der Kin­der­geld­leis­tun­gen, wenn dein Kind in dei­nem Haus­halt lebt und dort gemel­det ist. 

 

Steu­er­li­che Berücksichtigung

Wenn du schwan­ger bist und nach der Geburt allein­er­zie­hend sein wirst, hast du auch noch die Mög­lich­keit, über eine steu­er­li­che Berück­sich­ti­gung finan­zi­ell ent­las­tet zu wer­den. Dazu musst du in Deutsch­land ein­kom­men­steu­er­pflich­tig sein. Auf­grund der Coro­­na-Pan­­de­­mie wur­de der abzugs­fä­hi­ge Betrag ab dem Jahr 2022 dau­er­haft von 1.908€ (Jah­res­steu­er­ge­setz 2020) auf 4.008€ ange­ho­ben. Der Antrag erfolgt auto­ma­tisch über die Lohn­steu­er­klas­se II und du kannst davon bis zum 18. Geburts­tag dei­nes Kin­des profitieren. 

 

Hil­fe im All­tag durch Betreuungskraft

Auf ärzt­li­che Anord­nung (z.B. durch gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen) kannst du — in der Schwan­ger­schaft oder nach der Geburt — über dei­ne Kran­ken­kas­se eine All­tags­hil­fe bean­tra­gen, die dich bei all­täg­li­chen Auf­ga­ben im Haus­halt unter­stützt. Außer­dem hilft sie dir beim Put­zen, Waschen und Ein­kau­fen oder auch bei der Betreu­ung dei­nes Babys.  Soll­test du Fra­gen zu oder Inter­es­se an die­sem Ange­bot haben, mel­de dich ger­ne direkt bei uns. Wir schi­cken dir dei­nen pas­sen­den Veedels­hel­fer zur Entlastung.

 

Auch wenn du dich vor der kom­men­den Zeit fürch­test oder dich in dei­ner aktu­el­len Situa­ti­on über­for­dert fühlst, glau­be dar­an, dass du eine star­ke allein­er­zie­hen­de Mut­ter bist, die mit der rich­ti­gen Unter­stüt­zung alles schaf­fen kann.