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Schwanger und alleinerziehend — Was steht mir zu?

Illustration Mutter mit Kind

Schwanger und alleinerziehend — Was steht mir zu?

Du bist schwanger und kürzlich getrennt, geschieden, verwitwet oder warst von Anfang an nicht liiert. Wie sollst du nun als „Ein-Eltern-Familie“ dein Kind, den Job und die Freizeit unter einen Hut kriegen? Hast du Angst, zu wenig Geld zu haben? Dich nicht ausreichend um dein Kind kümmern zu können? Dir fehlt die Unterstützung, die du dir wünschst?

Dann haben wir hier für dich die Antworten auf deine Fragen. 

Mutterschutz

Als Arbeitnehmerin steht dir in den letzten Zügen deiner Schwangerschaft ein gesetzlich angeordneter Mutterschutz zu. Dieser beginnt ab der 6. Woche vor dem Geburtstermin und geht bis 8 Wochen nach der Geburt. Als werdende Mutter darfst du in den letzten sechs Wochen vor der Geburt nur noch mit Einwilligung beschäftigt werden. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sind es sogar zwölf Wochen. Während des Mutterschutzes erhältst du eine Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers, wobei dein Einkommen nicht sinkt. Außerdem kann und darf dir in dieser Zeit nicht gekündigt werden. 

Seit dem 1. Januar 2018 werden auch Schülerinnen und Studentinnen im Mutterschutzrecht berücksichtigt.

Finanzielle Hilfen

Ein Kind alleine großziehen zu müssen, ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch finanzielle Probleme mit sich bringen. Befindest du dich in einer ähnlichen Situation, solltest du dir bei offiziellen Beratungsstellen sowie Freunden und Familie Rat und Hilfe suchen. Kontaktiere eine Schwangerschaftsberatungsstelle in deiner Nähe, die dich über Einkommensgrenzen zum Erhalt der verschiedenen Hilfen beraten. 

Mit einer ärztlichen Bescheinigung über den Geburtstermin kannst du bei deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen. Die Krankenkasse zahlt dir dann 13€ pro Kalendertag. Bei keinem oder geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, beim Staat Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe zu beantragen. Das Sozialamt oder Jobcenter zahlt werdenden Müttern nach der zwölften Schwangerschaftswoche einen Alleinerziehendenzuschlag von ca. 160€ zusätzlich zum Regelsatz von 449€ (Stand 2022). Dieser darf dabei nicht mehr als 60% des Regelsatzes überschreiten. Somit liegt der Höchstbetrag bei 269,40€. Außerdem übernehmen Sozialamt und Jobcenter die Erstausstattung für deine Schwangerschaft und dein Baby. Wichtig ist, dass du die notwendige Kleidung erst nach der Antragstellung kaufst und die Quittungen aufbewahrst. 

Zusätzlich erhältst du den vollen Betrag der Kindergeldleistungen, wenn dein Kind in deinem Haushalt lebt und dort gemeldet ist. 

Steuerliche Berücksichtigung

Wenn du schwanger bist und nach der Geburt alleinerziehend sein wirst, hast du auch noch die Möglichkeit, über eine steuerliche Berücksichtigung finanziell entlastet zu werden. Dazu musst du in Deutschland einkommensteuerpflichtig sein. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der abzugsfähige Betrag ab dem Jahr 2022 dauerhaft von 1.908€ (Jahressteuergesetz 2020) auf 4.008€ angehoben. Der Antrag erfolgt automatisch über die Lohnsteuerklasse II und du kannst davon bis zum 18. Geburtstag deines Kindes profitieren.

Hilfe im Alltag durch Betreuungskraft

Auf ärztliche Anordnung (z.B. durch gesundheitliche Einschränkungen) kannst du — in der Schwangerschaft oder nach der Geburt — über deine Krankenkasse eine Alltagshilfe beantragen, die dich bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt unterstützt. Außerdem hilft sie dir beim Putzen, Waschen und Einkaufen oder auch bei der Betreuung deines Babys.  Solltest du Fragen zu oder Interesse an diesem Angebot haben, melde dich gerne direkt bei uns. Wir schicken dir deinen passenden Veedelshelfer zur Entlastung.

Auch wenn du dich vor der kommenden Zeit fürchtest oder dich in deiner aktuellen Situation überfordert fühlst, glaube daran, dass du eine starke alleinerziehende Mutter bist, die mit der richtigen Unterstützung alles schaffen kann. 

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