Die geplante Pflegereform 2026 sorgt aktuell für viele Fragen. Besonders Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen fragen sich: Bleibt der Entlastungsbetrag erhalten? Was passiert mit Pflegegrad 1? Und kann Haushaltshilfe weiterhin über die Pflegekasse genutzt werden?
Wichtig vorweg: Die Reform ist aktuell noch nicht beschlossen. Grundlage ist ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Es kann also noch Änderungen geben. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick, weil einige geplante Punkte für die häusliche Unterstützung sehr relevant wären. Das Bundesgesundheitsministerium führt das Pflegeneuordnungsgesetz aktuell als Referentenentwurf; im FAQ wird unter anderem beschrieben, dass Pflegegrad 1 präventionsorientierter ausgerichtet werden soll und der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 nach dem Entwurf entfällt.
Was ist die Pflegereform 2026?
Mit dem sogenannten Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, soll die Pflegeversicherung neu geordnet werden. Ziel ist unter anderem, die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, Leistungen neu zu strukturieren und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen weiterzuentwickeln.
Für Pflegebedürftige und Angehörige bedeutet das: Viele bekannte Leistungen könnten künftig anders heißen oder in neue Budgets überführt werden. Besonders relevant sind dabei das geplante Entlastungs-, Sachleistungs-, Sozialraum- und das Überbrückungsbudget.
| Heute | Geplant | Was bedeutet das? |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Entlastungsbudget | Leistungen sollen neu gebündelt und anders strukturiert werden. |
| Pflegesachleistungen | Sachleistungsbudget | Professionelle Pflegeleistungen sollen in einem neuen Budget abgebildet werden. |
| Entlastungsbetrag | Sozialraumbudget | Unterstützung im Alltag, Haushaltshilfe und Betreuung sollen künftig über ein neues Budget laufen. |
| Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege in bestimmten Situationen | Überbrückungsbudget | Akute Entlastungssituationen sollen neu organisiert werden. |
Bleibt der Entlastungsbetrag erhalten?
Nach den aktuellen Plänen soll der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich verändert werden.
Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 soll er nach aktuellem Stand in ein neues Sozialraumbudget übergehen. Dieses Budget soll für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden können, also zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, Begleitung, Einkäufe oder Betreuungsangebote.
| Pflegegrad / Situation | Heute: Entlastungsbetrag | Geplant: Sozialraumbudget | Bedeutung für Haushaltshilfe |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € monatlich | Kein Anspruch vorgesehen | Haushaltshilfe über den bisherigen Entlastungsbetrag könnte deutlich schwieriger werden. |
| Pflegegrad 2–5 ab 25 Jahre | 131 € monatlich | 175 € monatlich | Mehr monatliches Budget für anerkannte Unterstützung im Alltag. |
| Pflegegrad 2–5 unter 25 Jahre | 131 € monatlich | 300 € monatlich | Deutlich höheres Budget für Unterstützung im Alltag. |
| Nicht genutzte Beträge | Übertragung ins nächste Kalenderhalbjahr möglich | Nach aktuellem Stand keine Übertragung vorgesehen | Das Budget müsste voraussichtlich regelmäßiger genutzt werden. |
Das wäre für viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erstmal eine Erhöhung. Gleichzeitig ist wichtig: Nicht genutzte Beträge könnten nach aktuellem Stand nicht mehr wie bisher übertragen werden. Wer Unterstützung im Alltag nutzt, sollte das Budget künftig also möglichst regelmäßig einsetzen.
Was bedeutet das für Haushaltshilfe?
Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 könnte Haushaltshilfe weiterhin möglich bleiben — nur eben über ein neues Budget. Das Sozialraumbudget soll ausdrücklich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht sein. Dazu können Hilfe im Haushalt, Einkäufe, Begleitung und Betreuung gehören.
| Leistung im Alltag | Heute häufig über | Geplant künftig über | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Haushaltshilfe | Entlastungsbetrag | Sozialraumbudget | Für Pflegegrad 2 bis 5 voraussichtlich weiterhin möglich. |
| Reinigung | Entlastungsbetrag | Sozialraumbudget | Weiterhin relevant, wenn der Anbieter anerkannt ist. |
| Einkäufe & Besorgungen | Entlastungsbetrag | Sozialraumbudget | Kann weiterhin Teil der Unterstützung im Alltag sein. |
| Begleitung & Betreuung | Entlastungsbetrag | Sozialraumbudget | Bleibt für viele Pflegebedürftige ein wichtiger Baustein. |
Für Kundinnen und Kunden heißt das praktisch: Wer heute den Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe nutzt, sollte die Entwicklung beobachten. Der Anspruch könnte sich ab 2027 verändern — aber die Grundidee, Unterstützung im Alltag über die Pflegekasse zu finanzieren, soll für Pflegegrad 2 bis 5 grundsätzlich weiter bestehen.
Pflegegrad 1: Hier könnte es schwieriger werden
Besonders wichtig ist die geplante Änderung bei Pflegegrad 1. Nach aktuellem Stand soll der bisherige Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 wegfallen. Gleichzeitig soll es für Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf das neue Sozialraumbudget geben.
Das wäre eine deutliche Veränderung für Menschen, die bisher mit Pflegegrad 1 Hilfe im Haushalt oder Betreuung über den Entlastungsbetrag finanzieren konnten.
| Pflegegrad 1 | Heute | Geplant | Wichtig für Betroffene |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € monatlich | Soll entfallen | Haushaltshilfe über diesen Betrag wäre dann nicht mehr wie bisher möglich. |
| Sozialraumbudget | Noch nicht vorhanden | Kein Anspruch bei Pflegegrad 1 vorgesehen | Pflegegrad 1 wäre beim neuen Budget voraussichtlich nicht eingeschlossen. |
| Beratung & Prävention | Bereits relevant | Soll stärker in den Fokus rücken | Pflegegrad 1 soll stärker auf Beratung, Begleitung und Vorbeugung ausgerichtet werden. |
Statt finanzieller Entlastungsleistungen soll Pflegegrad 1 stärker auf Prävention, Beratung und Begleitung ausgerichtet werden. Bestimmte präventive Leistungen, etwa Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes, sollen weiterhin möglich bleiben.
Pflegegrade: Werden die Voraussetzungen strenger?
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Einstufung in Pflegegrade. Laut aktuellem Entwurf sollen die Schwellenwerte für Pflegegrad 1 bis 3 steigen. Das bedeutet: Künftig könnten mehr Punkte in der Pflegebegutachtung nötig sein, um erstmals einen Pflegegrad zu bekommen oder in einen höheren Pflegegrad eingestuft zu werden.
| Thema | Geplante Änderung | Was bedeutet das? |
|---|---|---|
| Neue Einstufung | Höhere Schwellenwerte für Pflegegrad 1 bis 3 | Es könnte schwieriger werden, erstmals einen Pflegegrad zu erhalten. |
| Höherstufung | Mehr Punkte könnten nötig sein | Eine Höherstufung könnte künftig schwerer werden. |
| Bereits vorhandener Pflegegrad | Besitzstandsschutz vorgesehen | Niemand soll allein wegen der neuen Schwellenwerte seinen anerkannten Pflegegrad verlieren. |
Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, ist nach aktuellem Stand ein Besitzstandsschutz vorgesehen. Das bedeutet: Niemand soll allein wegen der neuen Schwellenwerte seinen bereits anerkannten Pflegegrad verlieren.
Trotzdem ist der Punkt wichtig. Wer heute schon merkt, dass der aktuelle Pflegegrad nicht mehr zur tatsächlichen Situation passt, sollte eine mögliche Höherstufung nicht unnötig lange aufschieben.
Was gilt ab wann?
Die Pflegereform ist aktuell noch nicht beschlossen. Nach den derzeitigen Plänen könnten erste Änderungen zum 1. Januar 2027 starten. Einzelne Maßnahmen, zum Beispiel die neue Pflegebegleitung, sind erst für 2028 vorgesehen.
| Zeitpunkt | Was könnte passieren? | Einordnung |
|---|---|---|
| 2026 | Gesetzgebungsverfahren und politische Entscheidung | Noch ist nichts endgültig beschlossen. |
| Ab 2027 | Erste größere Änderungen könnten starten | Betroffen wären unter anderem Budgets und Leistungsansprüche. |
| Ab 2028 | Weitere Maßnahmen wie Pflegebegleitung könnten folgen | Einzelne Reformbestandteile sind später vorgesehen. |
Bis Bundestag und Bundesrat entschieden haben, bleibt es aber bei einem Entwurf. Deshalb sollten Betroffene keine vorschnellen Entscheidungen treffen, aber die Entwicklung im Blick behalten.
Was sollten Pflegebedürftige und Angehörige jetzt tun?
Wer bereits einen Pflegegrad hat und Unterstützung im Alltag nutzt, sollte prüfen:
| Frage | Warum ist das wichtig? |
|---|---|
| Wird der Entlastungsbetrag aktuell regelmäßig genutzt? | Nicht genutzte Beträge könnten künftig weniger flexibel sein. |
| Gibt es noch nicht genutzte Beträge? | Bestehende Ansprüche sollten nicht unnötig liegen bleiben. |
| Passt der aktuelle Pflegegrad noch zur tatsächlichen Situation? | Eine Höherstufung könnte künftig schwerer werden. |
| Wird mehr Unterstützung im Haushalt gebraucht? | Dann sollte frühzeitig geprüft werden, welche Leistungen möglich sind. |
| Ist eine Pflegeberatung sinnvoll? | Gerade bei Pflegegrad 1 oder möglicher Höherstufung kann Beratung helfen. |
Gerade bei Pflegegrad 1 kann es sinnvoll sein, nicht zu lange zu warten. Denn wenn der Entlastungsbetrag tatsächlich wegfallen sollte, wären die finanziellen Möglichkeiten für Alltagshilfe nach aktuellem Stand deutlich eingeschränkter.
Fazit: Noch nicht beschlossen, aber wichtig für alle mit Pflegegrad
Die geplante Pflegereform 2026 könnte einiges verändern. Für Pflegegrad 2 bis 5 könnte das neue Sozialraumbudget mehr monatliche Unterstützung für anerkannte Alltagshilfe bringen. Für Pflegegrad 1 sieht der aktuelle Entwurf dagegen deutlich weniger finanzielle Unterstützung im Alltag vor.
Noch ist nichts endgültig beschlossen. Aber wer heute schon Hilfe im Alltag braucht, sollte sich frühzeitig informieren und prüfen lassen, welche Ansprüche bestehen.
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Die Veedelshelfer unterstützen in Köln, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis bei Haushaltshilfe, Reinigung, Einkäufen, Besorgungen und Betreuung im Alltag. Wir prüfen gerne gemeinsam, welche Möglichkeiten über die Pflegekasse bestehen.

