Viele Angehörige stehen irgendwann vor der Frage, ob ein Pflegegrad oder ein Grad der Behinderung beantragt werden sollte – oder vielleicht sogar beides. Die Begriffe klingen ähnlich, werden häufig verwechselt und sorgen schnell für Unsicherheit. Was bewertet der Pflegegrad eigentlich genau? Wann spielt der Grad der Behinderung (GdB) eine Rolle? Und welche Vorteile ergeben sich daraus konkret für Betroffene und Familien?
In diesem Artikel erklären wir verständlich und Schritt für Schritt, was ein Pflegegrad ist, was der Grad der Behinderung (GdB) bedeutet und worin der entscheidende Unterschied liegt. Außerdem zeigen wir, ob beide Einstufungen gleichzeitig möglich sind, welche Vorteile sie jeweils bieten, wie die Anträge ablaufen und wann sich ein Widerspruch lohnt. Ziel ist es, dir Klarheit zu geben – damit du fundierte Entscheidungen für dich oder deine Angehörigen treffen kannst.
Was ist ein Pflegegrad? 
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Er ist die Grundlage dafür, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung genutzt werden können.
Seit 2017 ersetzen die Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Der Fokus liegt nicht mehr allein auf körperlichen Einschränkungen, sondern vor allem auf der Selbstständigkeit eines Menschen im täglichen Leben. Entscheidend ist also, wie gut jemand seinen Alltag noch eigenständig bewältigen kann – unabhängig davon, ob die Einschränkungen körperlicher, geistiger oder psychischer Natur sind.
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade (1 bis 5). Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der anerkannte Unterstützungsbedarf im Alltag und desto umfangreicher sind die möglichen Leistungen.
Wie wird ein Pflegegrad berechnet?
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten oder durch Medicproof bei privat Versicherten.
Bei dieser Begutachtung werden mehrere Lebensbereiche bewertet, unter anderem:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Aus den einzelnen Bereichen ergibt sich eine Punktzahl, die in der offiziellen Pflegegrad-Tabelle einem Pflegegrad zugeordnet wird. Wichtig: Es zählt nicht eine einzelne Diagnose, sondern das Gesamtbild des Alltags.
Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?
Der Grad der Behinderung – kurz GdB – beschreibt, wie stark gesundheitliche Einschränkungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinflussen. Er ist im SGB IX geregelt und nicht an den Pflegebedarf gekoppelt.
Beim GdB geht es ausschließlich darum, wie sehr körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen den Alltag beeinflussen – etwa im Berufsleben, in der Mobilität oder im sozialen Umfeld. Ob jemand Unterstützung im Haushalt oder bei der Pflege benötigt, spielt dabei keine Rolle.
Wie wird der GdB festgestellt?
Die GdB-Berechnung erfolgt anhand medizinischer Unterlagen und Gutachten. Zuständig ist das jeweilige Versorgungsamt. Grundlage ist die GdB-Tabelle, in der für viele Krankheitsbilder Richtwerte hinterlegt sind.
Entscheidend ist nicht die Diagnose selbst, sondern die funktionale Auswirkung der Erkrankung auf den Alltag. Mehrere Einschränkungen können dabei zusammen betrachtet werden.
Pflegegrad vs. Grad der Behinderung – was ist der Unterschied?
Pflegegrad bewertet den Unterstützungsbedarf im Alltag.
Der Grad der Behinderung (GdB) bewertet gesundheitliche Einschränkungen – unabhängig vom Pflegebedarf.
Der Pflegegrad beantwortet die Frage: Wie viel Hilfe braucht ein Mensch im täglichen Leben?
Der GdB beantwortet die Frage: Wie stark beeinträchtigen gesundheitliche Einschränkungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben?
Deshalb gilt: Ein hoher GdB bedeutet nicht automatisch einen hohen Pflegegrad – und umgekehrt. Menschen können gesundheitlich stark eingeschränkt sein und dennoch weitgehend selbstständig leben. Ebenso kann ein hoher Pflegebedarf bestehen, etwa bei Demenz, ohne dass schwere körperliche Einschränkungen vorliegen.
Kann man Pflegegrad und GdB gleichzeitig haben?

Ja. Pflegegrad und GdB können gleichzeitig vorliegen, da sie unterschiedliche Aspekte bewerten und unabhängig voneinander beantragt werden.
Typische Konstellationen sind:
- hoher GdB, aber niedriger oder kein Pflegegrad
- hoher Pflegegrad bei geringem GdB
- Pflegegrad ohne Schwerbehinderung
- Schwerbehinderung ohne Pflegegrad
Beide Einstufungen ergänzen sich, müssen aber nicht gemeinsam auftreten.
Welche Vorteile haben Pflegegrad und GdB jeweils?
Pflegegrad und GdB erfüllen unterschiedliche Zwecke und ergänzen sich sinnvoll.
Vorteile eines Pflegegrades
- Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege übernehmen
- ambulante Sachleistungen durch Pflegedienste
- der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat für Alltagshilfe und Betreuung
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektion
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, etwa für Haltegriffe oder barrierefreie Umbauten
Vorteile eines GdB
- steuerliche Entlastungen
- rechtliche Nachteilsausgleiche
- Vergünstigungen im ÖPNV
- besonderer Kündigungsschutz
- zusätzliche Urlaubstage
Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Ein formloses Schreiben oder das offizielle Formular genügt. Nach Antragstellung folgt die Begutachtung.
Wichtige Tipps:
- den Alltag realistisch schildern
- Hilfebedarf vorab dokumentieren
- Angehörige beim Termin einbeziehen
Häufige Fehler sind das Verharmlosen von Einschränkungen oder unvollständige Angaben.
Wie beantragt man einen Grad der Behinderung (GdB)?
Der Antrag auf GdB wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Wichtig sind vollständige medizinische Unterlagen wie Arztberichte, Diagnosen, Therapien oder Reha-Nachweise.
Die Bearbeitung dauert meist mehrere Monate.
Widerspruch bei Ablehnung – was ihr wissen solltet
Wird ein Pflegegrad oder GdB abgelehnt oder zu niedrig eingestuft, ist das kein endgültiges Ergebnis. Ein Widerspruch ist möglich und oft sinnvoll.
Die Frist beträgt in der Regel vier Wochen. Häufige Gründe für Ablehnungen sind:
- Alltag wurde zu positiv dargestellt
- wichtige Unterlagen fehlten
- der Gutachtertermin war sehr kurz
Beim Pflegegrad helfen Pflegetagebücher und konkrete Alltagsbeispiele, beim GdB vor allem aktuelle medizinische Nachweise. Ein Widerspruch ist kein Angriff, sondern eine sachliche Korrektur.
Wie die Veedelshelfer helfen können

Viele Angehörige stehen bei Pflegegrad und GdB vor einer großen organisatorischen und emotionalen Belastung. Neben dem eigenen Alltag fehlt oft die Zeit und die Orientierung, sich intensiv mit Anträgen, Begutachtungen und Leistungsansprüchen zu beschäftigen.
Als Alltagshilfe unterstützen wir Familien ganz praktisch im Alltag – zum Beispiel im Haushalt, beim Einkaufen, bei Terminen oder in der Betreuung. Ziel ist es, Angehörige spürbar zu entlasten und Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zuhause zu ermöglichen.
Ergänzend bieten wir die kostenlose Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI an und prüfen dabei, ob der bestehende Pflegegrad noch zur aktuellen Situation passt oder eine Höherstufung sinnvoll sein kann.
Gerade Menschen ohne digitales oder pflegefachliches Vorwissen profitieren davon, dass Zusammenhänge verständlich erklärt werden und klar wird, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Fazit – zwei Wege, zwei Arten von Unterstützung
Pflegegrad und Grad der Behinderung verfolgen unterschiedliche Ziele, ergänzen sich aber sinnvoll. Der Pflegegrad schafft konkrete Unterstützung im Alltag, der GdB bringt rechtliche und finanzielle Vorteile.
Wer beide Möglichkeiten kennt und rechtzeitig prüft, kann Überforderung vermeiden und gezielt Unterstützung nutzen. Gerade für Angehörige kann das langfristig eine enorme Entlastung bedeuten.

