Du stellst einen Antrag für dich oder einen Ange­hö­ri­gen ganz ein­fach online, tele­fo­nisch oder per Brief bei der zustän­di­gen Pfle­ge­kas­se. Hier­zu gibt es im Inter­net vie­le Mus­ter­an­schrei­ben. Du kannst die Kon­takt­da­ten dei­ner Kran­ken­kas­se als Anschrift nutzen.
Wenn du im Besitz einer Voll­macht über die zu begut­ach­ten­de Per­son, kannst du den Antrag auf Pfle­ge­leis­tung auch selbst unterschreiben.
Nach Zusen­dung eini­ger Doku­men­te sei­tens der Kran­ken­kas­se, beur­teilt ein Gut­ach­ter bei einem Haus­be­such die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit. Hilf­reich sind dafür alle ärzt­li­chen Unter­la­gen, der Ent­las­sungs­be­richt einer Kli­nik sowie ein Medikamentenplan.
Die ent­spre­chen­den Pfle­ge­leis­tun­gen ste­hen dir nach Ein­stu­fung von Pfle­ge­grad 1–5 zu und sind in der Pfle­ge­leis­tungs­ta­bel­le einsehbar.

Bei kei­ner oder zu gerin­ger Ein­stu­fung des Pfle­ge­gra­des kann Wider­spruch ein­ge­legt werden.