Neben den Ent­las­tungs­leis­tun­gen, die allen Per­so­nen ab Pfle­ge­grad 1 mit monat­lich 125€ zur Ver­fü­gung ste­hen, sind die Veedels­hel­fer auch ent­spre­chend aner­kannt um über die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge abzu­rech­nen. Die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge beträgt 1.612€ pro Kalen­der­jahr. Zusätz­lich kön­nen pro Kalen­der­jahr 806€ von der Kurz­zeit­pfle­ge auf die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge über­tra­gen wer­den. Damit ste­hen allen Per­so­nen ab Pfle­ge­grad 2 somit pro Kalen­der­jahr 2.418€ zur Finan­zie­rung einer Haus­halts­hil­fe zur Verfügung.

Seit 2022 hat sich außer­dem die Umwand­lung des Pfle­ge­sach­leis­tungs­be­trags zum Ent­las­tungs­be­trag ver­ein­facht. Für alle Per­so­nen ab Pfle­ge­grad 2 oder höher, ist es mög­lich 40% der Pfle­ge­sach­leis­tun­gen umzu­wan­deln in Ent­las­tungs­leis­tun­gen und zwar ohne einen Antrag bei der Pfle­ge­kas­se zu stellen.
So ist noch­ein­mal zusätz­li­che Unter­stüt­zung im All­tag gewährleistet.
Da die Höhe der monat­lich ver­füg­ba­ren Pfle­ge­sach­leis­tun­gen pro Pfle­ge­grad unter­schied­lich ist, bespre­chen wir die indi­vi­du­el­len Details dazu ger­ne mit Ihnen im Gespräch.