Neben den Entlastungsleistungen, die allen Personen ab Pflegegrad 1 mit monatlich 125€ zur Verfügung stehen, sind die Veedelshelfer auch entsprechend anerkannt um über die Verhinderungspflege abzurechnen. Die Verhinderungspflege beträgt 1.612€ pro Kalenderjahr. Zusätzlich können pro Kalenderjahr 806€ von der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Damit stehen allen Personen ab Pflegegrad 2 somit pro Kalenderjahr 2.418€ zur Finanzierung einer Haushaltshilfe zur Verfügung.
Seit 2022 hat sich außerdem die Umwandlung des Pflegesachleistungsbetrags zum Entlastungsbetrag vereinfacht. Für alle Personen ab Pflegegrad 2 oder höher, ist es möglich 40% der Pflegesachleistungen umzuwandeln in Entlastungsleistungen und zwar ohne einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.
So ist nocheinmal zusätzliche Unterstützung im Alltag gewährleistet.
Da die Höhe der monatlich verfügbaren Pflegesachleistungen pro Pflegegrad unterschiedlich ist, besprechen wir die individuellen Details dazu gerne mit Ihnen im Gespräch.