Seit der Pflegereform 2017 ersetzen fünf Pflegegrade die zuvor gültigen drei Pflegestufen. Der Pflegeaufwand, den man in Pflegeminuten gemessen hat, bestimmte ursprünglich die jeweilige Pflegestufe. Die Zuordnung von Pflegegraden erfolgt nun durch die Beurteilung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen. Dadurch profitieren psychisch und physisch Erkrankte mit eingeschränkter Alltagskompetenz von mehr Betreuung.