Betreu­ungs­diens­te rech­nen dei­ne Stun­den über den Ent­las­tungs­be­trag ab, der ab Pfle­ge­grad 1 zur Ver­fü­gung steht. Wenn du die­sen bis­lang nicht in Anspruch genom­men hast, sum­miert er sich auf bis zu 1.500€ pro Jahr auf. Bei den meis­ten Pfle­ge­kas­sen steht dir die­ser Betrag bis zur Mit­te des Fol­ge­jah­res zur Ver­fü­gung und ver­fällt anschließend.