Betreuungsdienste rechnen deine Stunden über den Entlastungsbetrag ab, der ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht. Wenn du diesen bislang nicht in Anspruch genommen hast, summiert er sich auf bis zu 1.500€ pro Jahr auf. Bei den meisten Pflegekassen steht dir dieser Betrag bis zur Mitte des Folgejahres zur Verfügung und verfällt anschließend.