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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einleitung

Kunden (mit Kunde ist sowohl der Nutzer, als auch der Vertreter gemeint) des Veedelshelfer Entlastungsservice werden nachfolgend Kunden genannt. Die Veedelshelfer GmbH ist ein anerkannter und überregionaler Anbieter von “Angeboten zur Unterstützung im Alltag” in NRW (gemäß Anerkennungs- und Förderungsverordnung- AnFöVO).

Für die — dem Kunden im Rahmen des Entlastungsservice — angebotene Dienstleistung schließen die Vertragspartner den umseitigen Vertrag. Die Leistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, in der Häuslichkeit des Kunden erbracht (Leistungsort).

Der vorliegende Vertrag hat nur Wirkung zwischen dem Kunden und der Veedelshelfer GmbH und entfaltet keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.

Leistungen und Vergütungen

Die Veedelshelfer GmbH führt beim Kunden einen Erstbesuch durch und erfasst im Rahmen dieses Erstbesuchs die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen. Anlässlich des Erstbesuchs informiert und berät die Veedelshelfer GmbH den Kunden sowohl über das Leistungsangebot als auch über die Vergütung. Die Beratung hat einen informativen Charakter und stellt keine Rechtsberatung dar.

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringt die Veedelshelfer GmbH gemäß § 45a SGB, XI§ 45b SGB XI, §39 SGB XI und weiterer. Die Angebote zur Unterstützung sollen dazu dienen, den Kunden bei der Bewältigung von Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen, zu unterstützen.

Die Leistungen werden von der Veedelshelfer GmbH montags bis freitags aufgrund der zwischen Kunde und Veedelshelfer GmbH vereinbarten Termine erbracht. Grund- und behandlungspflegerische Maßnahmen werden ebenso wie eine ständige Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Rufbereitschaft der Mitarbeiter von der Veedelshelfer GmbH außerhalb der vereinbarten Zeitfenster bzw. Termine ausdrücklich ausgeschlossen. Der zeitliche Aufwand für den Erstbesuch, das zur gezielten Entlastung und der beratenden Unterstützung dient, wird auf dem Leistungsnachweis des Kunden dokumentiert und mit der Pflegekasse entsprechend abgerechnet.

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringt die Veedelshelfer GmbH in der Regel als direkte Leistung beim Kunden vor Ort. Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vor Ort können für den Kunden zudem aber auch indirekte Leistungen durch die Veedelshelfer GmbH anfallen. Diese indirekten Leistungen umfassen Tätigkeiten, die mit der Erbringung der direkten Leistung in Zusammenhang stehen. Dazu zählen beispielsweise die Wahrnehmung sozialer Kontakte durch regelmäßige Kommunikations- und Informationsgespräche sowie die telefonische Organisation individuell benötigter Hilfen, bspw. bei Antrags- oder Abrechnungsfragen. Sowohl die direkten als auch die indirekten Leistungen werden auf dem Leistungsnachweis des Kunden dokumentiert und mit der Pflegekasse entsprechend abgerechnet.

Es bleibt dem Kunden überlassen, ggf. erforderliche ambulante Pflegeleistungen über einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Veedelshelfer GmbH sofort zu informieren, sobald ein Pflegedienst die Tätigkeit aufnimmt, um einen reibungslosen Abrechnungsprozess zu gewährleisten. Die Veedelshelfer GmbH selbst ist kein Pflegedienst mit entsprechend abgeschlossenen Versorgungsverträgen nach SGB V und SGB XI.

Veedelshelfer informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über die voraussichtlichen Kosten. Hierzu hält die Veedelshelfer GmbH die monatlich zu leistenden Mindeststunden (3 Stunden) vertraglich fest. 

Zukünftige Änderungen der Leistungen oder ihres Umfangs können einvernehmlich zwischen Kunden und der Veedelshelfer GmbH vereinbart werden. Die Vereinbarungen bedürfen nicht der Schriftform. Sie werden dokumentiert im Leistungsnachweis des Kunden.

Änderungen der Vereinbarungen können insbesondere z.B. bei einer akuten Veränderung des Gesundheitszustandes, eines stationären Krankenhaus‑, Altenheim- (Kurzzeitpflege-) oder Reha-Aufenthaltes etc. notwendig sein.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Leistungen, die mit der Pflegekasse des Kunden oder einem Dritten unmittelbar abgerechnet werden, setzen die Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde wird erforderliche Anträge stellen und / oder entsprechende Erklärungen abgeben. Die Veedelshelfer GmbH wird den Kunden in geeigneter Weise informieren und unterstützen.

Die Veedelshelfer GmbH dokumentiert die erbrachten Leistungen und zeichnet diese in geeigneter Form (Leistungsnachweis/Stundenzettel) auf. Die erbrachte Leistung wird vom Kunden auf dem Leistungsnachweis des jeweiligen Kalendermonats unterschrieben. In besonderen Fällen (kontaktlose, indirekte Leistungserbringung oder vergessener Unterschrift des Kunden) werden die erbrachten Leistungen in Vertretung durch den Leistungserbringer quittiert. Die Abrechnung selbst erfolgt anhand des Leistungsnachweises.

Bietet die Veedelshelfer GmbH dem Kunden die bereits vereinbarte Leistung an und der Kunde nimmt diese aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht oder teilweise nicht in Anspruch (Annahmeverzug), kann die Veedelshelfer GmbH die Vergütung dieser Leistung verlangen.

Kann der Kunde eine vereinbarte Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen (Bsp.: Arztbesuch, Krankheit oder Urlaub) nicht in Anspruch nehmen, informiert er die Veedelshelfer GmbH und sagt telefonisch oder per E‑Mail spätestens 5 (als Wort: fünf) Werktage vor der geplanten Leistungserbringung den Termin bzw. die Termine ab. Andernfalls kann die Veedelshelfer GmbH die Vergütung dieser Leistung vom Kunden verlangen. Fremdverschuldete Gründe, die zum Versäumnis der vereinbarten Leistung oder zu verspäteter Absage führen, müssen vom Kunden nachweisbar / belegbar sein. 

In diesen Fällen sind die Vergütungsansprüche vom Kunden selbst zu begleichen. Eine Abrechnung mit der Pflegekasse ist nicht möglich.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung über die monatlich erbrachten Leistungen erfolgt durch die Veedelshelfer GmbH kalendermonatlich im Folgemonat für den Vormonat.

Der Rechnungsbetrag wird im Rahmen des erteilten SEPA-Lastschriftmandats eingezogen. Die Rechnung dient dem Kunden als Vorlage zur Abrechnung des Rechnungsbetrages gemäß § 45 b, SGB XI gegenüber seiner Pflegekasse.

Auf Wunsch des Kunden kann im begründeten Einzelfall eine unmittelbare Abrechnung zwischen der Veedelshelfer GmbH und der Pflegekasse des Kunden erfolgen. In diesem Fall erteilt der Kunde eine entsprechende Abtretungserklärung. Diese fügt die Veedelshelfer GmbH der Rechnung an die Pflegekasse im Rahmen der erstmaligen Abrechnung bei. Liegt keine Abtretungserklärung (mehr) vor oder weigert die Kasse sich, eine bereits erbrachte und unterzeichnete Leistung zu erstatten, ist der Kunde verpflichtet, den fraglichen Betrag zu zahlen. Veedelshelfer behält sich vor die Leistung bis zur Zahlung einzustellen. Das reguläre Zahlungsziel nach Rechnungsstellung beträgt 14 Tage und ist einzuhalten. Veedelshelfer behält sich nach erfolgter Mahnung vor, Mahngebühren und Verzugszinsen in angemessener Höhe zu verlangen und ggfls. die Leistung bis zur Zahlung der offenen Beträge, einzustellen.

Im Falle von Tod oder Umzug des Kunden in eine stationäre Einrichtung werden sämtliche offenen Beträge sofort fällig. Der Kunde bestätigt, dass die zu diesem Zeitpunkt noch offenen Forderungen gegen ihn einen primären und vorrangigen Charakter haben und sie von ggfs. vorhandenen Hinterbliebenen sofort, ggfls. auch aus dem Masse des Erbe,  zu zahlen sind.

Sämtliche Rechnungsbeträge, die nicht von der Pflegekasse des Kunden übernommen werden, stellt die Veedelshelfer GmbH dem Kunden privat in Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird im Rahmen des erteilten SEPA-Lastschriftmandats direkt vom Kunden eingezogen.

Haftung

Die Veedelshelfer GmbH haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet die Veedelshelfer GmbH begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, wenn die Veedelshelfer GmbH schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat.

Vorstehende Regelungen gelten für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von der Veedelshelfer GmbH entsprechend.

Datenschutz

Dem Schutz personenbezogener Daten des Kunden misst die Veedelshelfer GmbH einen hohen Stellenwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz ist selbstverständlich. Es werden nur solche Daten erhoben, gespeichert und bearbeitet, die für die Erbringung der Leistung, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit des Betriebes sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Der Kunde erteilt dazu hiermit ausdrücklich seine Zustimmung.

Vertragslaufzeit und Beendigung

Der Vertrag beginnt mit Unterschrift des Kunden und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei vorübergehendem stationären oder teilstationären Aufenthalt in einer Einrichtung der Altenhilfe, eines Krankenhauses oder einer Reha-Einrichtung sowie ggf. bei Urlaub des Kunden ruht der Vertrag. Der Kunde informiert die Veedelshelfer GmbH entsprechend.

Der Vertrag endet automatisch mit Einzug des Kunden in eine Einrichtung der stationären Altenhilfe sowie bei Tod des Kunden.

Sonstiges

Bei unvorhersehbarer Abwesenheit oder Ausfall des Mitarbeiters, der beim Kunden i.d.R. die vereinbarte Leistung erbringt, informiert die Veedelshelfer GmbH den Kunden zeitnah und versucht, einen Ersatz zu organisieren; ggf. wird einvernehmlich mit dem Kunden eine Terminverschiebung realisiert.

Bei geplanter Abwesenheit des Mitarbeiters (Urlaub; Krankenhausaufenthalt; Reha-Maßnahme; etc.) informiert die Veedelshelfer GmbH den Kunden rechtzeitig und stellt eine Ersatzkraft zur Verfügung.

Abweichungen, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Soll auf die Schriftform verzichtet werden, bedarf dies einer schriftlichen Ergänzung zu diesem Vertrag (Ausnahme: Änderung der Leistung oder ihres Umfangs oder des Termins der Leistungserbringung; vgl. hierzu Punkt 1 dieses Vertrages).

Sollte eine Bestimmung in diesem Vertrag unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Dieser Vertrag untersteht deutschem Recht. Stand Aug 2023