Skip to content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die Veedelshelfer GmbH ist ein anerkannter und überregionaler Anbieter von “Angeboten zur Unterstützung im Alltag” in NRW (gemäß Anerkennungs- und Förderungsverordnung-AnFöVO).

Die AGB gelten für Leistungen von Veedelshelfer für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsdienste und damit zusammenhängender Leistungen.

Individuelle Abreden zwischen Veedelshelfer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Bestimmungen.

Vertragsgegenstand

Veedelshelfer unterstützt den Kunden bei der Bewältigung von Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung oder bei der
eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen.

Leistungen werden gemäß §45a SGB, XI, §45b SGB XI, §39 SGB XI und weiterer gesetzliche Vorschriften erbracht. Nicht erbracht werden ambulante Pflegeleistungen.  Der Kunde ist verpflichtet, Veedelshelfer zu informieren, wenn er einen ambulanten Pflegedienst beauftragt hat oder während der Vertragslaufzeit beauftragt.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine ständige Erreichbarkeit, Verfügbarkeit oder Rufbereitschaft der Mitarbeiter von Veedelshelfer außerhalb der vereinbarten Zeitfenster oder Termine.

Veedelshelfer erbringt seine Leistungen montags bis freitags an den vereinbarten Terminen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Terminverschiebungen. Es        bleibt dem Kunden überlassen, ggf. erforderliche ambulante Pflegeleistungen über einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

Veedelshelfer weist dem Kunden eine bestimmte Betreuungskraft zu. Bei kurzfristigem Ausfall oder bei geplanter Abwesenheit (insb. Urlaub) der Betreuungskraft ist Veedelshelfer berechtigt, eine Ersatzkraft zur Verfügung zu stellen.

Der Ort der Leistungen ist grundsätzlich die Wohnung des Kunden. Nimmt der Kunde die ihm angebotene Leistung nicht oder nur teilweise an, bleibt der Anspruch auf die Vergütung von Veedelshelfer bestehen. Außerhalb der Wohnung können Leistungen erbracht werden, wie die Wahrnehmung sozialer Kontakte durch regelmäßige Kommunikations- und Informationsgespräche sowie die telefonische Organisation individuell benötigter Hilfen. Sowohl die innerhalb als auch  außerhalb der Wohnung erbrachten Leistungen werden auf dem Leistungsnachweis von Veedelshelfer dokumentiert.

Vertragsschluss

Vor Vertragsschluss findet ein Erstbesuch mit einem Informationsgespräch statt. Das Gespräch hat einen informativen Charakter und stellt keine Rechtsberatung dar.

Gegenstand des Gesprächs ist das Leistungsangebot von Veedelshelfer, die Vergütung und die Information über mögliche Erstattungen der Pflegekassen. Da die                  Erstattungsfähigkeit und -höhe jedoch von verschiedenen Faktoren abhängt, auf die Veedelshelfer keinen Einfluss hat, übernimmt Veedelshelfer keine Gewähr für eine tatsächliche Erstattung.

Der Aufwand für den Erstbesuch wird auf dem Leistungsnachweis des Kunden dokumentiert und abgerechnet.

Vergütung / Abrechnung

Monatspakete sehen eine Mindeststundenzahl pro Monat vor, die in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Mindeststundenzahl nicht in Anspruch nimmt.

Innerhalb eines Pakets können nach Absprache zusätzliche Stunden gebucht werden. Der Wechsel in ein anderes Paket kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des folgenden Monats erfolgen.

Die Abrechnung von Veedelshelfer gegenüber dem Kunden erfolgt anhand der Leistungsnachweise. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Folgemonat für den jeweiligen Vormonat.

Bei Selbstzahlern, Beihilfeberechtigten und Privatversicherten werden Rechnungsbeträge per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Bei gesetzlich Versicherten werden von den Pflegekassen nicht erstattete Beträge ebenfalls per SEPA-Lastschrift vom Konto des Kunden eingezogen.

Der Rechnungsbetrag, sowie ggf. anfallende Gebühren oder zusätzliche Services werden im Rahmen eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats eingezogen, sofern der Kunde ein Lastschriftmandat erteilt. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf seinem Bankkonto zu sorgen. Entgelte für Rücklastschriften sind von dem Kunden zusätzlich zu tragen.                   

Der Kunde verzichtet auf die Ankündigung des Lastschrifteinzugs (Pre-Notification) durch Veedelshelfer.

Der Kunde tritt seine Erstattungsansprüche gegenüber der Pflegekasse zur Sicherheit an Veedelshelfer ab und ermächtigt Veedelshelfer, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Veedelshelfer nimmt die Abtretung hiermit an. Die Abtretung erfolgt erfüllungshalber. Zahlt die Pflegekasse den Rechnungsbetrag nicht oder nur teilweise, so ist der Kunde verpflichtet, den Betrag bzw. die Differenz selbst zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzug. Veedelshelfer ist nicht verpflichtet, gegen die Pflegekasse rechtlich vorzugehen, um Erstattungsansprüche des Kunden durchzusetzen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Im Falle von Tod oder Umzug des Kunden in eine stationäre Einrichtung werden sämtliche offenen Beträge sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist Veedelshelfer berechtigt, weitere Leistungen einzustellen. Veedelshelfer behält sich vor, nach erfolgloser 1. Mahnung, Mahngebühren und Verzugszinsen in angemessener Höhe geltend zu machen.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Leistungen, die mit der Pflegekasse des Kunden oder einem Dritten unmittelbar abgerechnet werden, setzen die Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde wird
erforderliche Anträge stellen und/oder entsprechende Erklärungen abgeben. Der Kunde wird Veedelshelfer in geeigneter Weise informieren und unterstützen.

Veedelshelfer dokumentiert die erbrachten Leistungen und zeichnet diese in geeigneter Form (Leistungsnachweis/Stundenzettel) auf. Der Kunde ist verpflichtet, den
Leistungsnachweis des jeweiligen Kalendermonats zu unterschreiben. In besonderen Fällen (kontaktlose, indirekte Leistungserbringung oder vergessener Unterschrift des Kunden) werden die erbrachten Leistungen durch Veedelshelfer als Vertreter des Kunden quittiert.

Bietet Veedelshelfer dem Kunden die bereits vereinbarte Leistung an und der Kunde nimmt diese aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht oder teilweise nicht in Anspruch (Annahmeverzug), kann Veedelshelfer die Vergütung dieser Leistung verlangen.

Kann der Kunde eine vereinbarte Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen (Bsp.: Arztbesuch, Krankheit oder Urlaub) nicht in Anspruch nehmen, informiert er Veedelshelfer und sagt telefonisch oder per E-Mail spätestens 5 (als Wort: fünf) Werktage vor der geplanten Leistungserbringung den Termin bzw. die Termine ab. Andernfalls kann die Veedelshelfer die Vergütung dieser Leistung vom Kunden verlangen. Fremdverschuldete Gründe, die zum Versäumnis der vereinbarten Leistung oder zu verspäteter Absage führen, müssen vom Kunden nachweisbar / belegbar sein.

In den Fällen 5.3. und 5.4 sind die Vergütungsansprüche vom Kunden selbst zu begleichen. Eine Abrechnung mit der Pflegekasse ist nicht möglich.

Haftung

Veedelshelfer GmbH haftet bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf Schadensersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Vorstehende Regelungen gelten für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und Vertreter von Veedelshelfer entsprechend.

Haftungsausschluss für Angaben zu Pflegekassen-Guthaben

Die Veedelshelfer GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit von Angaben zum verfügbaren Guthaben aus den Pflegetöpfen (§ 45b SGB XI, § 39 SGB XI oder andere). Die Verantwortung für die Prüfung und Verwaltung des individuellen Pflegekassen-Guthabens liegt ausschließlich beim Kunden. Jegliche Auskünfte, die von Mitarbeitern der Veedelshelfer GmbH – sei es mündlich, schriftlich oder in sonstiger Form – zur Guthabensituation erteilt werden, sind unverbindlich. Eine Haftung für daraus resultierende Irrtümer, Fehlentscheidungen oder finanzielle Nachteile wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Vertragslaufzeit

Der Vertrag beginnt mit beiderseitiger Unterschrift des Auftragsformulars und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Der Wechsel in ein anderes Monatspaket ist mit einer Vorlaufzeit von einem Monat zum Monatsende möglich. Bei einem notwendig werdenden stationären Aufenthalt des Kunden wird der Vertrag pausiert und setzt sich anschließend fort.

Der Vertrag endet automatisch mit dauerhaftem Einzug des Kunden in eine Einrichtung der stationären Altenhilfe sowie bei Tod des Kunden.

Schlussbestimmungen

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde          den Änderungen nicht, gilt seine Zustimmung als stillschweigend erteilt.

Stand: 09.12.2024